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GSM / 2G-Abschaltung

Warum Sie jetzt für Ihre Alarmanlage handeln müssen

Die deutschen Mobilfunkanbieter schalten das alte GSM/2G-Netz deutlich früher ab als lange kommuniziert. Der Rückbau läuft bereits, erste Regionen werden stark eingeschränkt und der mobile Übertragungsweg vieler Alarmanlagen wird zunehmend unzuverlässig.

Aktuelle Lage der Netzbetreiber

Vodafone
Telekom
O2/Telefónica:
Offizielle Betreiber-Infos

Damit ist klar: GSM ist kein tragfähiger und dauerhaft stabiler Alarmübertragungsweg mehr.

Was bedeutet das für Ihre Einbruchmeldeanlage?

Viele Bestandsanlagen übertragen Alarme weiterhin über GSM/GPRS. Wenn dieser Übertragungsweg ausfällt oder unzuverlässig wird, betrifft das direkt:

Kurz und deutlich:

Wenn Ihre Anlage noch GSM nutzt, steigt Ihr technisches Risiko ab sofort – nicht erst 2028.

Moderne Alarmübertragung: Umstieg auf LTE

Die ibs prüft Ihre installierte Technik und beurteilt, ob ein Upgrade auf das LTE-1-Modul möglich ist oder ob ein Gerätetausch (comXline LTE oder hiline1) wirtschaftlich sinnvoller und zukunftssicher ist.

Vorteile der LTE-Übertragung

LTE ist heute der Standard für professionelle Alarmtechnik.

Maximale Sicherheit

Warum moderne Alarmanlagen einen zweifach unabhängigen Übertragungsweg brauchen

Eine moderne Einbruch- oder Überfallmeldeanlage muss heute zwingend einen zweifach unabhängigen Übertragungsweg nutzen. Das ist Stand der Technik nach DIN EN 50136 und Voraussetzung für eine qualifizierte Alarmverifikation nach DIN VDE V 0833-3-1 .
Typisch ist die Kombination aus IP (festnetzgebunden) und mobilfunkbasiertem Übertragungsweg (LTE/5G). Beide Wege müssen technisch unabhängig sein, getrennt überwacht werden und bei Ausfall eines Weges muss der zweite Kanal den Alarm ohne Verzögerung übernehmen. Nur so sind sichere, unverzügliche Alarmübertragung und eine stabile Sicherungskette gewährleistet.

Regulatives Zeitfenster: EU Cyber Resilience Act (CRA)

Der EU Cyber Resilience Act wird ab 11. Dezember 2027 verbindlich angewendet.
Ab diesem Datum gelten Umbauten an sicherheitstechnischen Produkten ohne Herstellerfreigaben als wesentliche Änderung – und sind dann reguliert.

Was bedeutet das konkret für Telenot comXline?

Laut offizieller CRA-Vorab-Information

Damit ist das Zeitfenster sowohl gesetzlich als auch herstellerseitig klar definiert.

Quellen zum CRA

Empfehlung: Umrüstung bis spätestens 2026/2027

Ein später Umbau ist aus mehreren Gründen riskant:

Unsere klare Empfehlung:

Planen Sie Ihre Migration frühzeitig – idealerweise 2026, spätestens bis Mitte 2027.

Die ibs übernimmt:

Damit bleibt Ihre Anlage sicher, stabil und normkonform angebunden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur 2G-Abschaltung und LTE-Umstellung

Weil die Netzbetreiber die Frequenzen für LTE und 5G benötigen. GSM verursacht hohen Aufwand bei geringem Nutzen. Vodafone hat offiziell bestätigt, dass 2G bereits ab 2025/2026 deutlich reduziert wird.

Weil die Verbindungen schon jetzt instabil werden. Je weniger 2G-Kapazität vorhanden ist, desto häufiger kommt es zu Abbrüchen – Alarmmeldungen können dadurch verzögert oder gar nicht übertragen werden.

Alle Geräte mit GSM-Modulen, z. B.:

  • Telenot comXline mit GSM
  • ältere comline-Geräte
  • Fremdfabrikate ohne LTE

In vielen Fällen ja – mit dem Kommunikationsmodul LTE-1. Die ibs prüft im Einzelfall die Hardwarevoraussetzungen.

Weil der EU Cyber Resilience Act (CRA) ab 11.12.2027 gilt. Ab diesem Datum gelten Umbauten als „wesentliche Änderung“.
Telenot hat bestätigt: LTE-1-Module sind nur bis 2027 verfügbar, danach erfolgt der Umstieg auf hiline1.

  • EU-Amtsblatt (CRA)
  • EU-Kommision (CRA-Timeline)
  • Telenot CRA-Vorab-Information (projektinternes Dokument)

Nein. Alarmtechnik benötigt extrem geringe Datenmengen. 5G bietet hier keinerlei Vorteil. LTE/LTE-M ist stabil, erprobt und für diesen Einsatz optimal.

  • Die ibs analysiert Ihre Anlage
  • Terminvereinbarung
  • Umsetzung, Parametrierung, Leitstellenabgleich
  • Dokumentation

Sehr.

  • Im Vodafone-Netz wird GSM ab 2025/2026 deutlich eingeschränkt.
  • Bei der Telekom wird GSM bereits zurückgefahren.
  • Das CRA-Stichtagfenster endet verbindlich am 11.12.2027
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Verification of Payee

Seit dem 09.10.2025 ist die Verification of Payee (VOP) aktiv. Das bedeutet, dass bei Überweisungen der Empfängername genau mit dem Kontoinhaber der Bank übereinstimmen muss, sonst kann die Überweisung abgelehnt oder mit einem Warnhinweis versehen werden.

Für Zahlungen an unsere Firmen verwenden Sie bitte die folgenden Kontoinhaber:

  • ibs Sicherheitstechnik GmbH: ibs Sicherheitstechnik GmbH

  • ibs Sicherheitstechnik Pieper/Siegle GbR: ibs Sicherheitstechnik

Damit werden Warnhinweise der Banken vermieden und die Überweisung verläuft reibungslos.

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